Die Kirchbergwerkstatt: 

eine gemeinnützige Einrichtung für Arbeit und Qualifizierung

 

mitarbeiter2014

 

1. Zielsetzung und Zielgruppe

 

Wir sind ein Zweckbetrieb und haben die Aufgabe, Menschen dahingehend zu qualifizieren, dass sie den Anforderungen des Erwerbslebens genügen können. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um basisqualifizierende Angebote, da unsere Zielgruppe durch ein sehr niedriges Bildungsniveau gekennzeichnet ist. Hauptschulabschlüsse oder gar abgeschlossene Berufsausbildungen sind die absolute Ausnahme und entsprechend häufig weisen die Betroffenen soziale Merkmale wie Langzeitarbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug, Suchtproblematik, Überschuldung, Straffälligkeit, Migration und alle damit verbundenen sozialen Probleme zumeist in mehrfacher Hinsicht auf.

Unsere Zielgruppe besteht demnach neben der ursprünglich gewählten Zielgruppe der Straffälligen und Haftentlassenen nun auch aus Spätbewerbern, Langzeitarbeitslosen jeglicher Art, Aussiedlern und anderen Migranten, Suchtmittelabhängigen und allein erziehenden Frauen und Männern, die wir für das Erwerbsleben qualifizieren wollen und im günstigsten Fall in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln. Die Vermittlung gestaltet sich natürlich vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Situation zunehmend schwieriger und wird durch die Strukturschwäche unserer Region noch erheblich verschärft.

 

Unsere Einrichtung bietet drei Säulen der Beschäftigung und es handelt sich dabei oft um eine interne Hilfskette von Angeboten, die die Kunden unserer Einrichtung durchlaufen können.

Dies sind Maßnahmen im Bereich „Schwitzen statt Sitzen“, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nach dem SGB II und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB III.

 

Bei allen Angeboten werden die Nutzer unter sozialarbeiterischer Zielsetzung begleitet. Wir arbeiten dabei i.d.R. nach dem systemischen Ansatz und betreiben Casemanagement.

 

Hier gehts weiter zum  Leitbild

 

 

2. Die Leistungen der Kirchbergwerkstatt 

 

Im Wesentlichen bieten wir folgende Leistungen an, welche von unseren Austauschpartnern, Kunden und Nutzern unterschiedlich genutzt werden können:

 

 

2.1. Schwitzen statt Sitzen:

 

Das Angebot richtet sich sowohl an Personen mit uneinbringlichen Geldstrafen oder gemeinnützigen Arbeitsauflagen im Rahmen von Bewährungsstrafen als auch an die Justiz. Es geht im Wesentlichen darum, zahlungsunfähigen Geldstrafenschuldnern oder Personen mit gemeinnützigen Arbeitsauflagen die Möglichkeit zu geben, ihre Geldstrafe in eine gemeinnützige Arbeitsauflage umwandeln zu lassen bzw. die Auflage zu erfüllen. Unsere Aufgabe ist dabei zunächst die Beratung der Betroffenen, die Hilfestellung bei der formellen Abwicklung mit der zuständigen Justizbehörde, die Vermittlung der Betroffenen im Genehmigungsfall in eine geeignete Einsatzstelle, die sozialarbeiterische Betreuung während der Zeit der Erfüllung der Arbeitsauflage sowie die Koordination und die Kontrolle des gesamten Prozesses bis zur vollständigen Erfüllung der Auflage. Falls keine geeignete Einsatzstelle für die Betroffenen je nach Eignung und Neigung gefunden werden kann, werden diese direkt bei uns eingesetzt.

In jüngerer Zeit kommen häufiger staatsanwaltliche Arbeitsauflagen nach §153 StPO hinzu. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit, durch Erfüllen gemeinnütziger Arbeitsauflagen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zu erreichen.

 

Das Angebot „Schwitzen statt Sitzen“ wird also von zahlungsunfähigen Geldstrafenschuldnern zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen genutzt, gleichzeitig natürlich von der zuständigen Justizbehörde, die auf einen entsprechenden Antrag hin damit einverstanden sein muß, dass der straffällig gewordene Mensch seine Schuld durch freie und gemeinnützige Arbeit abgelten darf. Auch die Justiz hat dabei verschiedene Nutzen, u.a. bspw. die Vermeidung hoher Haftkosten, die Reduzierung der Gefangenenzahlen in überfüllten Haftanstalten und die Förderung des Resozialisierungsgedankens durch Vermeidung negativer sozialer Folgeerscheinungen von Haft im Allgemeinen.

 

Es werden in diesem Zusammenhang jährlich ca. 220 Personen beschäftigt und/oder sozialarbeiterisch betreut.

 

Hier gehts weiter zum  Vermittlungsvorgang

 

 

2.2. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

 

Grundlage hierfür ist die Förderung nach SGB III durch die Bundesanstalt für Arbeit. Zielgruppe sind nach SGB III förderfähige Erwerbslose.

Ziel ist die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und die Integrationsförderung in den ersten Arbeitsmarkt. Diese Hindernisse sollen bei uns unter sozialarbeiterischer Zielsetzung ausgeräumt werden. Wir bieten während der Laufzeit der Maßnahme u.a. an, die Bewerbungsbemühungen der Betroffenen zu unterstützen. Möglich ist auch, dass wir die Betroffenen an ein Unternehmen kostenlos für einen gewissen Zeitraum im Rahmen eines Betriebspraktikums ausleihen, damit sich sowohl der potentielle Arbeitgeber ein genaueres Bild vom Bewerber aber auch umgekehrt der Bewerber sich einen Eindruck über den Betrieb machen kann. Damit haben wir in der Vergangenheit teilweise große Erfolge erzielt.

 

Weiterhin werden andere soziale Defizite während der Laufzeit der Maßnahme, ggfls. über diesen Zeitraum hinaus, abgearbeitet. Wir bemühen uns zum Beispiel, entweder Entschuldungen im kleinen Rahmen selbst durchzuführen und Vereinbarungen mit den Gläubigern über die Abgeltung der Schuld zu treffen bzw. sind um eine Vernetzung mit den professionellen Schuldnerberatungsstellen bemüht, wenn es sich um Schuldenbeträge handelt, die den Rahmen unserer Möglichkeiten übersteigen.

 

Wir bieten weiterhin an, im Falle einer Suchtmittelabhängigkeit eine Vorbereitung und Hinführung zu einem abstinenten Leben durchzuführen. Wir betreuen die Betroffenen sozialarbeiterisch und vermitteln in geeignete Suchtberatungsstellen, die evtl. eine stationäre oder ambulante Therapie in die Wege leiten. Während dieser Zeit halten wir Kontakt zu den Betroffenen und versuchen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten, nach Vollendung der Behandlung bzw. Therapie, die Integration in das Erwerbsleben wieder zu ermöglichen.

 

Ebenso werden die TeilnehmerInnen bei uns in familiären und administrativen Belangen unterstützt.

Die Vermittlungschancen sollen durch geeignete Qualifizierungsanteile verbessert werden, die von Basisqualifikation bis zum Hauptschulabschluss gehen. Vornehmlich handelt es sich gemäß dem Bildungsstand der meisten unserer Teilnehmer um Qualifikation im niedrigschwelligen Bereich.

 

 

2.3. Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nach SGB II

 

Grundlage ist das SGB II und es besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft Jobbörse zwischen Bundesagentur f. Arbeit und Stadtverwaltung Pirmasens. TeilnehmerInnen kommen ausnahmslos aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II und werden bei uns beschäftigt.

Die Ziele sind aus sozialarbeiterischer Sicht im Wesentlichen die gleichen wie bei Punkt 2.2.

 

 

 

3. Hilfskette des Leistungsangebots

 

Unsere Intention ist es, vor dem Hintergrund der vielfältigen sozialen Problemstellungen unserer Kunden eine Hilfskette zu installieren, die eine längere zeitliche Bearbeitung der Probleme ermöglicht. Es ist in diesem Zusammenhang kein Geheimnis, dass pekuniäre Hintergründe der Leistungsträger für die Förderung der Betroffenen ausschlaggebend sind. So erhalten in der Praxis mit wenigen Ausnahmen nur diejenigen eine Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit oder die Kommunen, die auch konkret deren Leistungen beziehen und somit Kosten verursachen. Das bedeutet, dass sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bzw. nach dem SGB II beziehen müssen, um gefördert zu werden. 

 

Modell der Hilfskette

 

 

Der Grundgedanke der Hilfskette ist folgender:

 Die meisten Personen finden zu uns im Wege einer durch die Justitzbehörde ausgesprochenen Geldstrafe bzw. einer gemeinnützigen Arbeitsauflage. Hier setzt die sozialarbeiterische Betreuung innerhalb unserer Einrichtung an. Es wird eine Hilfestellung bei der Bearbeitung der individuellen Probleme angeboten.. Nach Erfüllung der gemeinnützigen Arbeitsauflage (ggfls. auch schon früher) wird versucht, den Betroffenen in eine weiterführende arbeitsmarktpolitische Maßnahme nach SGB III oder SGB II zu vermitteln. Entweder innerhalb unserer Einrichtung oder, wenn wir kein adäquates Hilfeangebot haben, auch außerhalb unserer Einrichtung. Währendessen versuchen wir die Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Ziel ist dabei, die Betroffenen so lange wie möglich und notwendig sozialarbeiterisch betreuen zu können, um somit einen möglichst großen zeitlichen Rahmen für die Problemlösung zu erhalten. Denn es ist bei unseren Nutzern offensichtlich, dass in der Regel lange Zeiträume von Nöten sind, um die Probleme zu bearbeiten und nachhaltig im positiven Sinn zu beeinflussen bzw. zu lösen.

 

4. Unsere Arbeitsbereiche und die Zahl der möglichen Beschäftigungsmöglichkeiten

Schreinerei

 

Ablaugerei

 

Restaurierung von Massivmöbeln

Verkauf von restaur. Möbeln

Flechtarbeiten

Ablaugservice

Verkauf von:

  • Möbelbeschlägen

  • Schlössern

  • Naturholzölen

  • Wachsen

 

Umzüge

Transporte

Entrümpelungen

 

Hauhaltsauflösungen

 

Ab- und Aufbau

 von Möbeln

 

Überregionale Transporte

 

Entsorgung von Möbeln,

Geräten, Abfällen

 

Trödelmax

 

Antikmöbel

 

Second-Hand-

Möbel

 

Komplettein-

richtungen

 

Gebrauchtwaren

 

Trödel

 

Umwelt- und

Forstarbeiten

 

 

Gartenarbeiten

 

Mäharbeiten

 

Heckenschnitt

 

Einfriedungen

 

Grabpflegearbeiten

 

Second-Hand-

Baumarkt

 

Entkernungen

Abrisse

Gebrauchtwarenlager

  • Türen

  • Tore

  • Fenster

  • Dachziegeln

  • Pflastersteine

  • Verbundsteine

  • Sandsteine

  • u.v.m.

 

 

-         Holzwerkstatt und Ablaugerei                                (max. 20 Arbeitsplätze)

-         Gebrauchtwarenladen TRÖDELMAX                       (max. 7)

-         Transporte / Umzüge / Entrümpelungen                  (max. 7)

-         Second Hand Baumarkt                                          (10 – 15, je nach Auftrags- u. Wetterlage)

-         Umweltschutz und Landschaftspflege                      (10 – 15, je nach Auftrags- u. Wetterlage) 

 

Anzumerken ist, dass bei maximaler Ausschöpfung der Anzahl der Beschäftigungsmöglichkeiten die notwendige Intensität und Qualität der Betreuung und der Arbeitsanleitung nicht gegeben ist. Eine sehr gute Qualität unserer Arbeit kann auf Dauer bei einer täglichen Mitarbeiterzahl von ca. 45-50 Personen aufrecht erhalten werden. 

 

5. Kooperationspartner